In der Patientenbeurteilung stellen Sie eine bewusstlose Frau fest, die aber noch atmet. Verletzungen scheint sie auf den ersten Blick nicht zu haben.

Was ist Ihre nächste Massnahme?

1. Ich bringe sie in die seitliche Bewusstlosenlagerung um ihre Atemwege vor einem allfälligen Erbrechen mit Aspiration zu schützen und alarmiere die medizinische Notfallnummer 144.

Richtig!

Korrektes Vorgehen. Sie können gleich auch noch jemanden vor das Gebäude schicken, um die Ambulanz einzuweisen. Vergessen Sie nicht, die Atmung der Patientin stetig zu überprüfen und bei allfälligem Fehlen dieser, in das RAPS-Schema über zu gehen.

Weiter…

2. Ich alarmiere sofort die medizinische Notfallnummer 144.

Richtig, dass sie Hilfe anfordern. In jedem Fall muss eine ohnmächtige Person in diesem Alter von Ärzten beurteilt werden. Aber sie müssen die Patientin auch noch in die seitliche Bewusstlosenlagerung bringen. Eine bewusstlose Person mit Atmung und ohne Hinweise auf eine Wirbelsäulenverletzung, gehört in die seitliche Bewusstlosenlagerung um sicherzustellen, dass die Atemwege frei sind und bei einem allfälligen Erbrechen, das Erbrochene nicht in die Lungen geht.

Erneuter Versuch…

3. Ich versuche ihr ein bisschen Wasser einzuflössen. Da es so warm ist, hilft dies bestimmt.

Niemals einer bewusstlosen Person versuchen eine Flüssigkeit zu verabreichen! Eine bewusstlose Person hat keinen Schluckreflex mehr und würde deshalb die Flüssigkeit in die Lungen aufnehmen und so einen Atemstillstand verursachen.

Erneuter Versuch…