JDMT mit schulärztlichen Leistungen im Kanton Thurgau

Schulgemeinden sind gesetzlich verpflichtet, schulärztliche Leistungen sicherzustellen. Mit den Herausforderungen in der Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung sehen sich auch mehr und mehr Schulgemeinden mit dem Problem konfrontiert, neue Lösungen für die schulärztliche Versorgung zu finden. Der Verband Thurgauer Schulgemeinden (VTGS) ist nun auf Initiative des Thurgauer Amtes für Gesundheit mit JDMT eine Rahmenvereinbarung eingegangen. Damit rechtzeitig auf das neue Schuljahr Thurgauer Schulgemeinden mit JDMT die schulärztliche Versorgung vertraglich regeln können, bestehen entsprechende Versorgungslücken.

JDMT ist ein Gesamtdienstleister für medizinische, gesundheitliche und weitere Leistungen, welche häufig die Erarbeitung von Lösungen für komplexe Fragestellungen beinhalten. Diese Kompetenz kann JDMT auch bei dieser gemeinsam mit dem VTGS erarbeiteten Lösung einbringen und weiter ausbauen.